Kostenträger
Die Kinder und Jugendlichen in der medizinisch-schulischen Rehabilitation kommen aus ganz Deutschland nach Berchtesgaden. Eine Aufnahme ist möglich, wenn der junge Mensch in besonderem Maße in der Teilhabefähigkeit eingeschränkt ist und in den Kreis der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe gem. §2 SGB IX fällt. Hier gelten gem. §99 SGB IX die bisherigen Bestimmungen (§53 SGB XII i.d.F.v. 31.12.2019 i.V.m. EinglHV) fort. Die Finanzierung wird in jedem Einzelfall von dem zuständigen Sozialhilfeträger geprüft. Ein etwaiger Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe besteht unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit entsprechenden Voraussetzungen, z.B. mit einer Diagnose ADHS oder Legasthenie, können auch über die Jugendhilfe (§27, bzw. §41 SGB VIII i.V.m. §34 und/oder §35a SGB VIII) ins CJD Berchtesgaden kommen. Für eine stationäre Akutbehandlung während der Rehabilitation kommt die Krankenkasse auf.
Aufnahme und Kosten
Die Kosten der Rehabilitation werden von verschiedenen Kostenträgern übernommen. Unsere Elternberatung begleitet die Aufnahme und bietet Hilfestellung bei der Antragsstellung bei den Kostenträgern.