Frequently asked questions - häufig gestellte Fragen

Ausführliche Informationen zu diesen und anderen Fragen erhalten Sie auch bei unserem Elternberater Florian Brandner, Tel. 08652 / 6000-251 oder Email: florian.brandner@cjd.de.

1. Wer trägt die Kosten für die Unterbringung meines Kindes während der Rehabilitation? Bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Die Kosten der Unterbringung werden vom Sozialamt, Jugendamt oder der Agentur für Arbeit übernommen. Welches Amt das im jeweiligen Fall ist, lässt sich pauschal nicht beantworten- jeder einzelne Fall ist zu prüfen! Im Rahmen des SGB IX wird Personen, die nicht nur vorübergehend wesentlich körperlich behindert sind, Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 gewährt. Insbesondere müssen im Einzelfall neben der individuell attestierten chronischen Krankheit auch die drohende Behinderung bzw. die Folgen vorhandener Behinderungen mit berücksichtigt werden. Ebenso haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Gesetzbuch SGB VIII, wenn ihre seelische Gesundheit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und eine drohende Behinderung zu erwarten ist. Hierbei werden i.d.R. die Paragraphen 27 i.V. mit 35a oder 34 angewandt, z.B. im Falle von Teilleistungsstörungen wie ADHS oder auch Legasthenie.

2. Welche schulischen Abschlüsse kann mein Kind erwerben?

An unseren staatlich anerkannten Schulen können alle schulischen Abschlüsse (Mittelschulabschluss, Qualifizierter Mittelschulabschluss, Mittlere Reife, Abitur, Fachabitur, Abschluss Berufsfachschule zur/m Kinderpfleger/in) erworben werden. In mehreren Berufen ist zudem eine Ausbildung/Lehre möglich.

3. Wie ist mein Kind untergebracht?

Die Kinder und Jugendlichen leben im CJD Berchtesgaden (auf ca. 1.000 m Seehöhe) oder im CJD Oberau. Leistungssportler und private Internatsschüler sind im Internat des Gymnasiums bzw. der Realschule am Dürreck (1.200 m) untergebracht. I.d.R. erfolgt die Unterbringung in den Wohngruppen in Zweierzimmern.

4. Wann darf mein Kind heimfahren?

Heimfahrten finden in der Regel zu den Schulferien und an einigen Wochenenden dazwischen statt. Die Fahrtkosten werden i.d.R. von den Kostenträgern finanziert.

5. Zu welchem Termin kann mein Kind aufgenommen werden?

Zu jeder Zeit im Jahr - vorausgesetzt es sind Plätze frei. Eine Aufnahme ist nicht an bestimmte Termine gebunden und erfolgt unter Berücksichtigung der gesundheitlichen und schulischen Erfordernisse.