Bessere Chancen für kleine Asthmatiker

12.04.2019 CJD Berchtesgaden – Gesundheit – Bildung - Beruf « zur Übersicht

Durch die Novellierung des Disease Management Programms Asthma (DMP) können nun auch Kinder unter 5 Jahren in das Versorgungsprogramm eingeschrieben werden.

Mit der zehnten Änderung der DMP-Anforderungsrichtlinie (DMP-A-RL) mit Ergänzung der Anlage 9 (DMP Asthma bronchiale) wurde der Weg frei für eine Betreuung von Kindern unter 5 Jahren. Um sie in das DMP Asthma einschreiben zu können, müssen bei Klein- und Vorschulkindern, bei denen eine Lungenfunktion noch nicht durchführbar ist, folgende Kriterien erfüllt sein:

  • 3 asthmatypische Episoden im letzten Jahr mit Ansprechen der Symptome auf einen Therapieversuch mit antiasthmatischen Medikamenten

    und
  • mindestens eines der folgenden Zusatzkriterien:
    o Giemen/Pfeifen unabhängig von Infekten, insbesondere bei körperlicher Anstrengung
    o stationärer Aufenthalt wegen obstruktiver Atemwegssymptome
    o atopische Erkrankung des Kindes
    o Nachweis einer Sensibilisierung
    o Asthma bronchiale bei Eltern oder Geschwistern

Die Daten aus der integrierten Versorgung (IV-Vertrag) in Bayern, bei denen nahezu identische Einschreibekriterien galten, zeigen, dass sich hiermit die Versorgung der jungen Asthmatiker deutlich verbessert. Im Vergleich zu einer Warte-Kontrollgruppe konnte gezeigt werden, dass es zu einer signifikanten Reduktion von Fehltagen (Arbeitstage der Eltern bzw. Fehltage im Kindergarten), von Krankenhausaufenthalten, dem Einsatz des Notfallmedikamentes und der Notallbehandlungen beim Arzt kommt. Durchschnittlich kommt es bei all diesen Belastungen zu einer Reduktion von mehr als 50%. Bei einer strukturierten Betreuung von jungen Kindern mit Asthma bronchiale kann man also viel erwarten.

„Ein wesentlicher Bestandteil des DMP Asthma, nicht nur innerhalb dieser Altersgruppe, ist die Patientenschulung – also im Falle der unter 5-jährigen die Schulung der betreuenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten“, betont Dr. Gerd Schauerte, Vorsitzender der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter und ärztlicher Direktor des CJD Berchtesgaden - Asthmazentrums, einer Rehabilitationseinrichtung für chronisch kranke Kinder und Jugendliche: „Als bislang einzige Schulung für die 2- bis 5-jährigen Kinder wurde die Asthmaschulung für Eltern von Vorschulkindern (ASEV-Schulung, Asthma-Kleinkindschulung, der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V.) mit Datum vom 28. Juni 2018 vom Bundesversicherungsamt akkreditiert.“

Die ASEV-Schulung ist schon seit vielen Jahren fester Bestandteil des Qualitätsmanagements der AG Asthmaschulung. Die über 4000 ausgebildeten Asthmatrainer bieten ein flächendeckendes Netz für die Versorgung von Familien mit asthmakranken Kindern und Jugendlichen. Die Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigung waren aufgefordert bis zum 1.4.19 eine entsprechende Anpassung der Verträge umzusetzen.

„Die Bundesarbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie (BAPP) sowie die Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. (AGAS) haben eng zusammengearbeitet, um die Verhandlungen zu unterstützen und eine adäquate Vergütung für die ASEV-Schulung zu erreichen“, so Dr. Schauerte.